Information zur Sicherheit Ihrer Einlagen

Vertrauen und Sicherheit sind uns besonders wichtig. Ihre Einlagen bei uns sind mit einer Kombination aus mehreren Sicherungssystemen abgesichert:

1. Die gesetzliche Einlagensicherung:

Der deutsche Gesetzgeber schreibt pro Kunde eine Grundabsicherung im Gegenwert von maximal 100.000,- Euro vor. Dieser Betrag wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgedeckt. In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) sind Einlagen über 100.000,- Euro hinaus gesichert. Bei Gemeinschaftskonten, z. B. von Ehegatten, gilt folgende Regelung:

Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf Einlagen mit dem Gegenwert von 100.000,- Euro pro Kunde. Gemäß § 7 Abs. 4 EinSiG ist bei Gemeinschaftskonten für die Obergrenze der jeweilige Anteil des einzelnen Kontoinhabers maßgeblich. Fehlen besondere Bestimmungen, so werden die Einlagen zu gleichen Anteilen den Kontoinhabern zugerechnet. Bei der Berechnung des Einlagenschutzes sind eventuell vorhandene Einzelkonten der Ehegatten zu berücksichtigen.

Mehr Infos: www.edb-banken.de

 

2. Die freiwillige Einlagensicherung:

Die Škoda Bank, eine Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, ist zusätzlich dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds hat die Aufgabe, bei drohenden oder bestehenden finanziellen Schwierigkeiten von Banken, insbesondere bei drohender Zahlungseinstellung, im Interesse der Einleger Hilfe zu leisten und Beeinträchtigungen des Vertrauens in die privaten Kreditinstitute zu verhüten.

Den Einlagensicherungsfonds gibt es seit 1976. Seit dem 01.01.2015 gilt die Sicherungsgrenze in Höhe von 20% des maßgeblich haftenden Eigenkapitals für die Einlagen jedes einzelnen Kunden. Dieser Fonds sichert Einlagen bei der Volkswagen Bank GmbH bis zu 1.280 Millionen Euro pro Kunde (Stand: 4. August 2017). Durch Veränderungen in der Bankenwelt (z. B. neue Eigenkapitalvorschriften „Stichwort Basel III“) und um den Fonds für künftige Herausforderungen besser aufzustellen, wird die derzeitige Sicherungsgrenze in zwei weiteren Stufen bis zum 1. Januar 2025 angepasst. Die Sicherungsgrenze je Kunde beträgt:

bis zum 31. Dezember 2014 – 30 %,
bis zum 31. Dezember 2019 – 20 %,
bis zum 31. Dezember 2024 – 15 %

und ab dem 1. Januar 2025 – 8,75 % des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Den genauen Wortlaut finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bedeutung für Ihre Einlagen:

Die neuen Einlagensicherungsgrenzen werden auch weiterhin ein sehr hohes Schutzniveau bieten. Die geplante Anpassung hat zur Folge, dass auf Basis unseres aktuell gültigen maßgeblichen haftenden Eigenkapitals unser Haftungsbetrag ab dem Jahr 2025 eine Summe von 560,1 Millionen Euro pro Kunde betragen würde.
Die Absicherung gilt für Guthaben auf folgenden Konten:

  • Kreditkartenkonto
  • Girokonto
  • Plus Konto/Plus Konto TopZins/Plus Konto Business
  • Festgelder/Festgelder Business
  • Sparpläne und Sparbriefe/Sparbriefe Business
  • Sparkonto
  • Kapitalkonto Business
  • Orderkonto

Die beschriebenen Sicherungsverfahren beziehen sich nicht auf Wertpapiere im Depot. Diese bleiben in jedem Fall Ihr Eigentum.