Von Einsatzfahrzeugen bis hin zum Fahrschuleinsatz: Die Fahrzeuge der Škoda Range bieten Sonderabnehmern nicht nur ein Höchstmaß an Sicherheit und Funktionalität, sondern auch modernes Design und großen Komfort bis ins kleinste Detail. Und das alles zu attraktiven Sonderkonditionen.

Grundsätzlich gilt für gewerbliche und private Sonderabnehmer eine verpflichtende Zulassung des Fahrzeugs für mindestens sechs Monate. Alle wichtigen Vorteile und Nutzungsbedingungen der Škoda Sonderfahrzeuge haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Für individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Škoda Partner.

Polizei, Ambulanz & Feuerwehr

Eine angemessene PS-Zahl und die umfangreiche Sicherheitsausstattung unserer Fahrzeuge sorgen dafür, dass Retter und Patient sicher zum Zielort gelangen. Je nach Auftrag prüfen wir zunächst, ob ein Konzernrahmenvertrag von VW für eine Eingruppierung als Großkunde vorliegt.

Bei einem Vertragsabschluss werden folgende Dokumente benötigt:

• Blaulichtberechtigung (bei Zulassung auf eine berechtigte Person)

• Nachweis des Fahrzeugumbaus zum Rettungs- bzw. Feuerwehrfahrzeug (über Rechnung des Umbauers oder Lichtbild des Fahrzeugs)

• Anerkennungsbescheinigung (bei Zulassung auf eine berechtigte Person)

Spezial-Einsatzfahrzeuge

Für individuelle Herausforderungen

Ob als Einsatzleitfahrzeug der bayerischen Bergwacht, gepanzertes Regierungsfahrzeug oder als offizielles „Red Car“ der Tour de France – Škoda Fahrzeuge werden aufgrund ihrer Variabilität weltweit in den unterschiedlichsten Gebieten eingesetzt.

Um für jeden Einsatz gewappnet zu sein, werden unsere Škoda Modelle individuell optimiert. Denn jede Herausforderung ist anders. So auch bei der Bergwacht Bayern. Diese hat jährlich bis zu 12.000 Einsätze, bei denen Menschen aus Notsituationen gerettet werden. Ihr Einsatzfahrzeug ist ein Škoda Karoq mit spezieller Behördenausstattung.

Weitere Sonderfahrzeuge und Einsatzgebiete

Fahrschulen

Am besten fahren Sie mit Vertrauen: Sicherheit und Funktionalität sind die Eigenschaften, die einen Škoda zum perfekten Lehrmobil für Ihre Fahrschüler machen.

Bei Zulassung auf Ihre Fahrschule benötigen wir bei Vertragsabschluss folgende Dokumente:


• Beleg über die Eintragung der Fahrschule ins Handelsregister, Kopie des Handelsregisterauszugs/der Gewerbeanmeldung, Kopie des Fahrlehrerscheins, mit zum Zeitpunkt der Bestellung gültiger Fahrschulerlaubnis

Fahrlehrer

Bei Zulassung auf einen angestellten Fahrlehrer benötigen wir bei Vertragsabschluss folgende Dokumente:

• Kopie des Fahrlehrerscheins mit Nachweis des aktuell gültigen Beschäftigungsverhältnisses und die schriftliche Bestätigung der Fahrschule über die Nutzung des Fahrzeugs für mindestens 25 aktive Fahrstunden pro Woche über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten

Journalisten

Pressevertreter, die ein zuverlässiges und repräsentatives Fahrzeug suchen, finden bei Škoda eine breite Auswahl unterschiedlicher Fahrzeugtypen zu günstigen Konditionen. Ihr Škoda Partner berät Sie jederzeit gerne und erstellt Ihnen ein individuelles Angebot.

Bei Abschluss eines Vertrages benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:

• gültiger Presseausweis

• bei gewerblicher Zulassung auf eine Firma muss der Journalist Inhaber oder Geschäftsführer der Firma sein

Gemeinnützige Organisationen & Vereine

Neben Sicherheit und Funktionalität sind das attraktive Preis-Leistungs-Verhältnis und die niedrigen Betriebskosten starke Argumente für einen Škoda.

Bei Abschluss eines Vertrages werden folgende Dokumente benötigt:

• Bescheinigung/Anerkennung durch die zuständigen Finanzbehörde als gemeinnützig bzw. mildtätig (z.B. GmbH)

• Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung für gemeinnützige Organisation (mind. sechs Monate alt)

• bei gemeinnützigen Vereinen Eintrag ins Vereinsregister (mind. 6 Monate alt)


Menschen mit Behinderung

Menschen mit Mobilitätseinschränkungen profitieren von den umfangreichen Ausstattungen unserer Fahrzeuge.

Folgende Personen können unsere gesonderten Angebote und Konditionen nutzen:

a) Personen mit gültigem Schwerbeschädigtenausweis und einer Behinderung von mindestens 50%

b) Amtlich bestellte Betreuer eines Menschen mit Behinderung gemäß a), die ihre Funktion mit einem gültigen Betreuerausweis nachweisen können

c) Erziehungsberechtigte eines minderjährigen Menschen mit Behinderung gemäß a).

Sie haben Interesse an unseren Sonderfahrzeugen? Ihr Škoda Partner berät Sie jederzeit kompetent zu den verschiedenen Konditionen der Sonderfahrzeuge und erstellt Ihnen ein individuelles Angebot.