Anders als beim so genannten Restwertleasing wird der Leasingvertrag beim Kilometerleasing auf Basis der Laufleistung abgerechnet – und nicht auf Basis des tatsächlichen Fahrzeugwerts. Kilometerleasing hat für den Kunden den Vorteil, dass er keine Nachzahlung leisten muss, wenn er das Fahrzeug im vereinbarten Zustand zurückgibt – wenn es also normale Gebrauchsspuren aufweist und die vereinbarte Laufleistung um nicht mehr als 2500 Kilometer2 überschritten wurde. Wenn das Fahrzeug aufgrund der allgemeinen Marktentwicklung deutlich stärker an Wert verloren hat als angenommen, kann dem Kunden das egal sein – das Restwertrisiko liegt beim Leasinggeber. Da die Preisentwicklung von E Autos ohne langfristige Erfahrungswerte schwer vorhersehbar ist, ist Elektroauto Leasing mit Kilometerabrechnung eine für Kunden besonders gut planbare Variante, auf E-Mobilität umzusteigen.