Fragen & Antworten zur Diesel Hardware-Nachrüstungen zur N0x-Reduktion

FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Was sind Hardware-Nachrüstungen und wie genau wird die Nachrüstung vorgenommen?

Drittanbieter bieten für ausgewählte Diesel-Fahrzeuge Hardware Nachrüstungen zur NOx-Reduktion an. Weitere Details können ausschließlich bei den Herstellern der Nachrüstlösungen erfragt werden.

2. Welche Bedingungen müssen Kunden erfüllen, um für den Zuschuss berechtigt zu sein?

Folgende Bedingungen müssen für die Gewährung eines Zuschusses erfüllt sein:

  • Die eingebaute Hardware-Nachrüstung für Fahrzeuge der Marke Škoda mit einem Euro 5 Dieselmotor, die über eine Pkw-Zulassung (Fahrzeugklasse M1) verfügen, muss vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach den entsprechenden Vorschriften nachweislich genehmigt worden sein.
  • Zudem muss die Nachrüstlösung nachweislich dazu berechtigen, in einer der von der Bundesregierung definierten und am Stichtag 02.10.2018 klassifizierten Intensivstädte einzufahren. Informationen über Anbieter von genehmigten Hardware-Nachrüstlösungen veröffentlicht das KBA auf seiner Webseite.
  • Das Zuschuss-Angebot der Volkswagen AG richtet sich konkret an Privat- und Geschäftskunden, die ihren Erstwohnsitz in einer der von der Bundesregierung definierten Intensivstädte und den jeweils direkt angrenzenden Landkreisen haben.
  • Weiterhin muss das Fahrzeug schon vor dem 2. Oktober 2018 auf den Halter zugelassen gewesen sein.

3. Was sind die Intensivstädte und gibt es Ausnahmen, bei Erstwohnsitzen außerhalb der Intensivstädte?

Die Intensivstädte sind die von der Bundesregierung definierten und am Stichtag 02.10.2018 klassifizierten Städte sowie die jeweils direkt angrenzenden Landkreise. Bei Erstwohnsitzen außerhalb dieser Regionen gelten folgende Ausnahmeregelungen, die ebenfalls für die Gewährung eines Zuschusses anerkannt werden:

  • Arbeitsverhältnis innerhalb einer von der Bundesregierung definierten Intensivstädte (Pendlerregelung)
  • Bestehendes Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen mit Sitz oder Einsatzort in einer Intensivstadt.
  • Der Erstwohnsitz liegt max. 100km Luftlinie von der ersten Arbeitsstätte (innerhalb der Intensivstadt) entfernt.
  • Als Nachweis ist eine schriftliche und vom Arbeitgeber unterzeichnete Bestätigung notwendig.

Schule oder Bildungseinrichtung innerhalb einer Intensivstadt

  • Der Fahrzeughalter oder ein Verwandter ersten Grades (Eltern-Kind-Beziehung) mit derselben Adresse besucht regelmäßig eine Schule oder eine andere Bildungseinrichtung in der Intensivstadt.
  • Der Erstwohnsitz liegt max. 100km Luftlinie von der Bildungseinrichtung (innerhalb der Intensivstadt) entfernt.
  • In diesem Fall ist eine schriftliche und vom Bildungsträger unterzeichnete Bestätigung notwendig.

Gewerbe innerhalb einer Intensivstadt

  • Der Halter hat einen Gewerbebetrieb in einer Intensivstadt angemeldet.
  • Der Erstwohnsitz liegt max. 100km Luftlinie von dem Gewerbebetrieb (innerhalb der Intensivstadt) entfernt.
  • Eine Identität gemäß Punkt 4.1 „Identität zwischen Privat und Gewerbekunden“ wird hierbei anerkannt. Als Legitimation dient in diesem Fall eine Gewerbeanmeldung oder ein Handels-, Gewerbe- oder Genossenschaftsregisterauszug.

Verwandte ersten Grades (Eltern-Kind-Beziehung) innerhalb einer Intensivstadt

  • Verwandte des Halters haben ihren Erstwohnsitz innerhalb einer Intensivstadt.
  • Als Nachweis für das Verwandtschaftsverhältnis muss der Halter eine Meldebescheinigung des Verwandten ersten Grades und eine schriftliche Bestätigung über das Verwandtschaftsverhältnis (Kopie Auszug aus dem Stammbuch, Kopie Geburtsurkunde oder Kopie des Adoptivscheins) vorlegen.

Regelung für Menschen mit Schwerbehinderung:

  • Der Halter oder eine im selben Haushalt lebende Person erfüllt den besonderen Umstand der Schwerbehinderung mit Parkerleichterung („blauer Parkausweis“)
  • Der Erstwohnsitz liegt max. 100km Luftlinie vom Zentrum der Intensivstadt entfernt.

4. Wie, wo und bis wann können interessierte Kunden den Zuschuss der Volkswagen AG für Hardware- Nachrüstung beantragen?

Zur Vorabprüfung haben Sie die Möglichkeit, sich telefonisch oder per Post an die Volkswagen AG zu wenden, um sich eine vorläufige Bestätigung über die finanzielle Bezuschussung bescheinigen zu lassen. Diese vorläufige Bestätigung für Ihren Škoda wird unter Vorbehalt der Richtigkeit aller angegebenen Daten per Post oder per E-Mail zugestellt. Dafür benötigen wir von Ihnen folgende Daten:

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kopie der Meldebescheinigung
  • Informationen zur möglichen Wahrnehmung der Ausnahmeregelungen

Nach erfolgter Hardware-Nachrüstung senden Sie uns den auf dieser Seite herunterladbaren Antrag auf die Auszahlung des Zuschusses ausgefüllt zusammen mit den folgenden Unterlagen zu:

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I mit Eintragung nach erfolgtem Einbau
  • Kopie von Personalausweis/Meldebescheinigung
  • Unterschriebene Erklärung des Nachrüstunternehmers im Original
  • Kopie der Rechnung der Hardware-Nachrüstung der einbauenden Werkstatt
  • Bei Wahrnehmung einer Ausnahmeregelung müssen zudem die in 3. genannten, jeweils erforderlichen Unterlagen eingesendet werden

Die genauen Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses sind ebenfalls auf der Webseite aufgeführt. Die Kontaktadresse zur Beantragung finden Sie im Dialogcenter.

5. Für welche Fahrzeuge der Marke Škoda gibt es eine Nachrüstlösung und für welche Fahrzeuge sind noch Nachrüstlösungen geplant?

Für welche Fahrzeuge der Marke Škoda Hardware-Nachrüstungen entwickelt werden, liegt allein in der Verantwortung der Hersteller von Hardware-Nachrüstlösungen. Informationen dazu und über die Anbieter von genehmigten Hardware-Nachrüstungen gibt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf seiner Webseite an. Technische Details sowie Fragen zum Einbau- und Genehmigungsprozess können ausschließlich bei den Herstellern der Nachrüstlösungen erfragt werden.

6. Wo und wann können Fahrzeughalter eine Hardware-Nachrüstung einbauen lassen?

Aufgrund der fehlenden Langzeiterfahrung sowie den damit verbundenen Tests auf die Auswirkungen innerhalb des Motors werden weder Škoda noch andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns selbst keine Hardware-Nachrüstungen entwickeln, anbieten oder einbauen. Details zu den einzelnen Nachrüstlösungen und wo diese verbaut werden können, erfahren Sie vom Hersteller der Nachrüstlösung. Es ist nach jetzigem Wissensstand davon auszugehen, dass anerkannte Werkstätten sowie speziell von den Herstellern der Nachrüstlösungen geschulte Werkstätten die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigten Nachrüstungen vornehmen werden. Škoda Partner können in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie als unabhängige Betriebe die Nachrüstungen anbieten und einbauen.

7. Was wird eine Hardware-Nachrüstung kosten?

Da die Volkswagen AG und alle anderen Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, wie Škoda keine eigenen Nachrüstlösungen anbietet, können wir keine Aussage zu den entstehenden Kosten einer Hardware-Nachrüstung treffen. Weitere Details zu den einzelnen Nachrüstlösungen und deren Preisen können ausschließlich die Hersteller der Nachrüstlösungen angeben.

8. Wer übernimmt die Kosten einer Hardware-Nachrüstung?

Die Volkswagen AG hat bereits 2018 erklärt, sich mit einem Maximalbetrag von 3.000 Euro (brutto) je Fahrzeug an den Kosten für eine Hardware-Nachrüstung zu beteiligen. Bei geringer ausfallenden Kosten für die Nachrüstung wird maximal der Betrag ausgezahlt, der auf der Rechnung für unmittelbar mit der Hardware-Nachrüstung in Zusammenhang stehende Beträge ausgewiesen ist. Bei den zum Vorsteuerabzug berechtigten Haltern ist der Nettobetrag der Kosten maßgeblich. Das Angebot richtet sich an Halter von Fahrzeugen der Marke Škoda mit einem Euro 5 Dieselmotor, die über eine Pkw-Zulassung (Fahrzeugklasse M1) verfügen. Der Halter muss zudem in einer der von der Bundesregierung definierten und am Stichtag 02.10.2018 klassifizierten Intensivstädte oder den jeweils angrenzenden Landkreisen wohnen. Die genauen Bedingungen für die Bezuschussung von Hardware-Nachrüstungen finden Sie unter dem Punkt „2. Bedingungen“.

9. Wie schnell kann man mit der Auszahlung des Zuschusses rechnen?

Der Zuschuss wird innerhalb von etwa 4 Wochen nach Antragseingang ausgezahlt, sofern der Antrag alle benötigten Unterlagen enthält und sämtliche unter 2. angegebenen Bedingungen erfüllt sind.

10. Ich habe die Auszahlung des Zuschusses bei der Volkswagen AG beantragt. Wie kann ich mich zum Bearbeitungsstand oder weiteren Fragen zum Antragsprozess informieren?

Für Fragen zum Antragsprozess können Sie uns über die Volkswagen AG Kundenbetreuung erreichen.

11. Wieso muss das Fahrzeug vor dem 2. Oktober 2018 auf den Halter zugelassen worden sein?

Dieser Tag gilt in Abstimmung mit der Bundesregierung als Stichtag und ist deswegen für den Zuschuss der Volkswagen AG für Hardware-Nachrüstungen verbindlich.

12. Wie lange gilt das Angebot?

Das Angebot gilt bis auf Widerruf.

13. Können Fahrzeughalter die Hardware-Nachrüstung kaufen, auch wenn sie nicht zuschussberechtigt sind?

Details zu den einzelnen Nachrüstlösungen können ausschließlich die Hersteller der Nachrüstlösungen angeben. Škoda und die Volkswagen AG gehen jedoch davon aus, dass dies auch ohne Zuschuss möglich sein wird.

14. Wird eine Hardware-Nachrüstung von der Volkswagen AG empfohlen?

Die Vor- und Nachteile einer Nachrüstlösung muss jeder Kunde für sich abwägen. Die Volkswagen AG und die Marke Škoda halten weiterhin andere Maßnahmen für sinnvoller und effizienter. So haben sich die Förderung einer beschleunigten Flottenerneuerung sowie der gezielte Einsatz von Software-Updates als gute und realisierbare Maßnahmen erwiesen. Hardware-Nachrüstlösungen, die durch Dritte entwickelt und im Rahmen des Konzeptes der Bundesregierung vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigt wurden, sind eine Möglichkeit, die individuelle Mobilität einiger Kunden zu erhalten. Die Volkswagen AG unterstützt daher das Konzept der Bundesregierung im beschriebenen Rahmen. Die Verantwortung für den Einbau und die Funktionsweise liegt ausschließlich bei den Herstellern der Nachrüstlösungen.

15. Welche Auswirkungen hat der Einbau einer Nachrüstlösung auf die Škoda Garantie sowie auf Gewährleistungsansprüche?

Wie bei allen nachträglichen Umbauten und Nachrüstungen durch Dritte übernimmt Škoda auch für den Einbau und den Betrieb der Bauteile der Hardware-Nachrüstung keine Haftung. Gleiches gilt bei Schäden an anderen Bauteilen, wenn diese auf den Einbau einer Hardware-Nachrüstung zurückzuführen sind. Die genauen Garantie- und Haftungsbedingungen für die Nachrüstlösungen liegen in der Verantwortung der Anbieter von Hardware-Nachrüstungen und sind entsprechend bei den Anbietern selbst oder auch in den Werkstätten, die Nachrüstungen einbauen, zu erfragen. Die Gewährleistungsansprüche in Bezug auf das Fahrzeug bleiben grundsätzlich weiterhin gültig. Dies gilt nicht, wenn ein Schaden am Fahrzeug durch den Einbau oder den Betrieb einer Hardware-Nachrüstung verursacht wurde.

16. Wie wird deutlich gemacht, dass ein Fahrzeug über eine Hardware-Nachrüstung verfügt? Gibt es eine Bescheinigung oder Plakette?

Die technischen Anforderungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) legen fest, dass die Hardware-Nachrüstung als Bemerkung in der Zulassungsbescheinigung Teil I amtlich vermerkt wird. Dafür erhält der Fahrzeughalter eine Einbaubestätigung als Nachweis von der Werkstatt. Auf den Inhalt oder die Gültigkeit dieser Bescheinigung hat die Volkswagen AG sowie die Marke Škoda keinen Einfluss.

17. Wer regelt die Anforderungen, die eine Hardware-Nachrüstung für Pkw erfüllen muss?

Die Aufgabe der Formulierung von Anforderungen und damit auch die Vorgabe von Bedingungen an die Hersteller von Nachrüstlösungen liegt alleine beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Dieses hat im Dezember 2018 einen Katalog veröffentlicht, den sie hier finden:

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Bekanntmachung der Technischen Anforderungen

 

18. Was ist eine ABE?

Die Abkürzung ABE steht für „Allgemeine Betriebserlaubnis“. Sie ist die Bestätigung dafür, dass ein Fahrzeug bzw. Fahrzeugteile den Vorschriften entsprechen. In Bezug auf Hardware-Nachrüstungen gilt dabei laut dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Folgendes: „Die Bundesregierung hat für die Hardware-Nachrüstsysteme für Diesel-Pkw ein geeignetes Prüf- und Nachweisverfahren entwickelt, das Grundlage für die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist und in 2019 schnellstmöglich als Anlage in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wird. Die Erteilung einer ABE durch das KBA wird bereits im Vorgriff auf die StVZO-Änderung auf Basis der hier veröffentlichten Prüf- und Nachweisvorschriften möglich sein.“

19. Was ändert sich an den Abgaswerten, der Abgasnorm oder an der Steuereinstufung?

Technische Details sowie Veränderungen an den Fahrzeugenspezifikationen durch den Einbau einer Hardware-Nachrüstlösung können ausschließlich durch die Hersteller der Nachrüstlösungen angeben werden.

Kontakt.

Info-Hotline:
05361 9 43551

E-Mail:
erstattung-hardwarenachruestung@volkswagen.de

Postanschrift:
Volkswagen AG
Kundenbetreuung
Brieffach 1998
38436 Wolfsburg