Bis zu 6.000 € Zuschuss beim Kauf oder Leasing eines neuen Elroq, Enyaq, Enyaq Coupé oder bis zu 4.500 € für Modelle mit Plug in Hybrid Antrieb sichern. Erfahren Sie mehr zur geplanten E-Auto-Förderung1 für Privatkunden.
Förderbedingungen und -konditionen²
Damit der Umstieg auf die E-Mobilität noch attraktiver für Privatkunden wird, fördert die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2026 den Kauf und das Leasing von neuen Elektro- und Hybridautos. Das gilt natürlich auch für unsere vollelektrischen Elroq, Enyaq und Enyaq Coupé Modelle und Plug-in-Hybride. Wir informieren Sie über die Konditionen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
Förderbedingungen
- Förderberechtigt sind nur Privatkunden, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 neu zulassen – die Förderanträge können ab dem 19. Mai 2026 rückwirkend hier online gestellt werden. Anträge müssen spätestens 12 Monate nach der Erstzulassung gestellt werden. Die Förderung von PHEV- und REEV-Fahrzeugen gilt nur für Erstzulassungen bis zum 30. Juni 2027. Die Förderkonditionen für PHEV- und REEV- Erstzulassungen ab dem 1. Juli 2027 werden von der Bundesregierung zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
- Gilt nur beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV), batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV) und einer Mindesthaltedauer von 36 Monaten.
- REEV- und PHEV-Fahrzeuge müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen: CO2-Emissionen von max. 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
- Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 80.000 € nicht überschreiten, für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 €.
- Die antragstellende Person muss ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
- Die Förderung kann je Person nur einmal beantragt werden. Ein Fahrzeug kann ebenfalls nur einmal gefördert werden.
BEV Förderkonditionen für Privatpersonen
PHEV Förderkonditionen für Privatpersonen
FAQ und Antrag
zur E‑Auto-Förderung¹
Weitere Informationen zur neuen E‑Auto-Förderung1 für Elektro- und Hybridfahrzeuge finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.
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Kosten und Vorteile
Spart Sprit, aber auch Geld? Wenn es um die Alltagstauglichkeit der E-Mobilität geht, spielen die Kosten natürlich eine wichtige Rolle. Da schadet es nicht, sich umfassend zu informieren.
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Stecker rein und gut? Oder ist doch alles furchtbar kompliziert? Hier erfahren Sie alles, was Sie über die neue Art zu „Tanken“ wissen müssen. Alles Wichtige zu den Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge.
