1. Was versteht man unter Kilometerleasing?
Anders als beim so genannten Restwertleasing wird der Leasingvertrag beim Kilometerleasing auf Basis der Laufleistung abgerechnet – und nicht auf Basis des tatsächlichen Fahrzeugwerts. Kilometerleasing hat für den Kunden den Vorteil, dass er keine Nachzahlung leisten muss, wenn er das Fahrzeug im vereinbarten Zustand zurückgibt – wenn es also normale Gebrauchsspuren aufweist und die vereinbarte Laufleistung um nicht mehr als 2500 Kilometer überschritten wurde. Wenn das Fahrzeug aufgrund der allgemeinen Marktentwicklung deutlich stärker an Wert verloren hat als angenommen, kann dem Kunden das egal sein – das Restwertrisiko liegt beim Leasinggeber. Da die Preisentwicklung von E Autos ohne langfristige Erfahrungswerte schwer vorhersehbar ist, ist Elektroauto Leasing mit Kilometerabrechnung eine für Kunden besonders gut planbare Variante, auf E-Mobilität umzusteigen.
2. Anzahlung und Sonderzahlung – wo ist der Unterschied?
Auch beim Elektroauto Leasing haben Sie als Kunde die Wahl: Möchten Sie zu Vertragsbeginn eine Anzahlung leisten, um die monatlichen Leasingraten zu reduzieren, oder legen Sie Wert auf größtmögliche Liquidität mit Leasing ohne Anzahlung (Bonität vorausgesetzt)? Dass im Zusammenhang mit Leasing häufig auch von einer Sonderzahlung die Rede ist, liegt daran, dass dies der korrekte Begriff für die Einmalzahlung zu Beginn ist. Eine Anzahlung gibt es eigentlich nur bei einer Finanzierung, nicht aber beim Leasing, wo ja keine Kreditsumme getilgt wird und damit streng genommen auch keine Anzahlung geleistet werden kann. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird aber nicht zwischen Anzahlung und Sonderzahlung unterschieden.