1. Diese Leistung umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Kostenübernahme für Ersatzmobilität (z.B. Mietwagen) bei geplanten Werkstattaufenthalten, die über die Konzernhandelsorganisation bezogen werden kann. Die Ersatzmobilität gilt nur in Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung Wartung & Verschleiß abgedeckt werden. Die Dauer der Ersatzmobilität richtet sich nach der vereinbarten Gesamtfahrleistung. Die Entscheidung über die Art der Ersatzmobilität obliegt dem jeweiligen Škoda Partner.