Fragen & Antworten zur Softwarethematik bei Dieselmotoren

Allgemeine Fragen und Antworten

1. Woher weiß ich, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Alle betroffenen Kunden haben bereits im Frühjahr 2016 einen Brief erhalten, der mit den Behörden abgestimmt wurde, und in dem mitgeteilt wurde, dass ihre Fahrzeuge umgerüstet werden müssen. Sobald die technischen Maßnahmen für ein Modell genehmigt wurden und damit verfügbar waren, erhielten die Kunden ein zweites Schreiben, in dem sie gebeten wurden, einen Termin mit einem Partnerunternehmen ihrer Wahl zu vereinbaren.

Seit Oktober 2015 hat zudem jeder Kunde in Europa die Möglichkeit, sich online oder über seinen Händler beziehungsweise Servicepartner zu informieren, ob sein Fahrzeug betroffen ist. Die Datenbank enthält alle betroffenen Emissionsstandards. Die anderen betroffenen Marken der Volkswagen Gruppe liefern relevante Informationen auf ihren Websites.

Benzinmotoren sind von der NOx-Problematik nicht betroffen, da der Motor und die Abgasnachbehandlungssysteme für Diesel- und Benzinmotoren völlig unterschiedlich sind.

Keines der Škoda Fahrzeuge, die jetzt in Europa erstmals zugelassen werden, ist von der NOx-Problematik betroffen.

2. Mein Fahrzeug ist betroffen. Kann ich es noch fahren?

Ja. Die Emissionsproblematik bezieht sich auf die Eigenschaften von Stickoxid-(NOx)-Emissionen unter Testbedingungen.

Die NOx-Emissionsproblematik ändert nichts daran, dass Ihr Auto sicher und verkehrstauglich bleibt. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die betroffenen EA189-Dieselmotor-Fahrzeuge aufgrund der NOx-Emissionsproblematik ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko darstellen.

3. Mein Fahrzeug ist betroffen. Wird mir die Reparatur in Rechnung gestellt?

Nein, Ihnen werden keine Kosten für die Durchführung der technischen Maßnahmen berechnet.

Škoda wird alles tun, um eventuelle Unannehmlichkeiten zu minimieren, und bei Bedarf für Ihre Mobilität, während der Durchführung der Arbeit sorgen. Škoda kann die Arbeit neben jedem geplanten Service erledigen (Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Service-Aktion nach entsprechender Information von uns so schnell wie möglich durchführen zu lassen). Sie können die Arbeit bei jedem autorisierten Škoda Servicepartner erledigen lassen.

4. Welche technischen Abhilfemaßnahmen werden getroffen?

Die technischen Maßnahmen, besteht für die meisten betroffenen Motoren aus einem Softwareupdate, das die neuesten Erkenntnisse aus der laufenden Entwicklung des Dieselverbrennungsprozesses der letzten Jahre berücksichtigt. Dazu zählt zum Beispiel ein verbessertes Einspritzverhalten. Die Nettoarbeitszeit liegt ungefähr bei 30 Minuten.

Nur bei den 1.6-Liter-Motoren wird zusätzlich zu der Softwarelösung ein Strömungsgleichrichter eingesetzt. Die Anpassung am Fahrzeug kann in weniger als einer Stunde abgeschlossen werden.

5. Welche Parameter werden von der Software angepasst?

Die erste spezifische Maßnahme, die einen größeren Spielraum bei der Reduzierung der NOx-Emissionen schafft, ist die Hinzufügung einer Nacheinspritzung in das Einspritzmuster (bekannt als Split-Hauptgruppe). Diese Nacheinspritzung verwendet einen Teil des Kraftstoffs aus der Haupteinspritzung, was bedeutet, dass sie keinen nachteiligen Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch hat. Die Nacheinspritzung erfolgt kurz nach der Haupteinspritzung, erzeugt ein maximales Drehmoment und oxidiert den zuvor bei der Verbrennung entstandenen Ruß direkt in der Brennkammer.

Die zweite Maßnahme ermöglicht die Weiterentwicklung der Diesel-Technologie in der Weise, dass der Kraftstoff mit höherem Druck und konstanter Geschwindigkeit eingespritzt wird. Der erhöhte Einspritzdruck zerstäubt den Kraftstoff effektiver und führt von vornherein zu niedrigeren Rußwerten bei der Verbrennung.

6. Sind EU6-Dieselmotoren von der Frage der NOx-Emissionen betroffen?

Nein, unsere EU6-Dieselmotoren sind von der NOx-Emissionsproblematik nicht betroffen. Die vom Volkswagen Konzern in der Europäischen Union angebotenen Neufahrzeuge mit EA288-Dieselmotoren, die nach der Abgasnorm EU6 oder EU5 zertifiziert sind, erfordern keinen Austausch oder Ersatz der Software. Dies wurde von den Behörden bestätigt.

7. Kann das Update Schäden am Fahrzeug verursachen?

Nein, das Update kann an Ihrem Fahrzeug keinen Schaden verursachen.

8. Muss ich die Servicemaßnahme an meinem betroffenen Fahrzeug durchführen lassen (einige antragstellende Anwaltskanzleien empfehlen, dies zu verweigern)? Was sind die Konsequenzen, wenn ich die technische Maßnahme nicht durchführen lasse?

Bitte beachten Sie, dass in Ländern, in denen die zuständigen Behörden den Rückruf gegenüber dem Kunden verpflichtend vorgeschrieben haben, wenn ein Kunde sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht an einem angeordneten Rückruf beteiligen möchte, dieser von den zuständigen staatlichen Behörden sanktioniert werden kann, z. B. durch Stilllegung oder Abmeldung der betroffenen Fahrzeuge.

9. Können die technischen Maßnahmen im Rahmen des Rückrufs von unabhängigen Werkstätten durchgeführt werden?

Die Servicemaßnahme wird für unsere Kunden kostenlos durchgeführt. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Tatsache, dass die Volkswagen AG die ordnungsgemäße Umsetzung der Servicemaßnahme bei den Behörden berücksichtigen muss, werden die erforderlichen Arbeiten nur in dem von Škoda autorisierten Servicenetz unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Die einzelnen Märkte prüfen noch weitere Lösungen, zum Beispiel die Zusammenarbeit mit anderen Partnern oder "mobile Lösungen" für Groß- und Flottenkunden.

10. Was sollte ich tun, wenn ich als Kunde ein Gebrauchtfahrzeug kaufe, das noch nicht mit der Software aktualisiert wurde?

Bitte wenden Sie sich an Ihren Škoda Servicepartner.

11. Wie erhalte ich als Kunde mit einem betroffenen Fahrzeug Informationen?

Am besten ist, Sie wenden sich an Ihren Škoda Servicepartner.

12. Ich bin Eigentümer eines betroffenen Fahrzeugs und lebe in einem der 28 Mitgliedstaaten der EU. Ich habe mich entschieden, nicht an der Maßnahme zur Softwareimplementierung teilzunehmen. Darf ich weiterhin in Deutschland fahren (z.B. in den Ferien)?

Ja.

13. An wen wende ich mich, wenn mein Fahrzeug nach der Durchführung der technischen Maßnahme ein Problem hat?

Betroffene Kunden können sicher sein, dass die technischen Maßnahmen erfolgreich umgesetzt und keine Verschlechterungen hinsichtlich Kraftstoffverbrauch, CO₂-Emissionen, Motorleistung und maximalen Drehmoments sowie Geräuschemissionen mit sich bringen werden. Dies war wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung der Maßnahmen durch die zuständigen Regulierungsbehörden. Sollten Sie dennoch ein Problem feststellen, wenden Sie sich bitte an einen Škoda Servicepartner in Ihrer Nähe oder rufen Sie die Diesel-Hotline unter 0800 / 44 24 24 4 an.

14. Erhalte ich nach Durchführung der technischen Maßnahme eine Bestätigung durch den Škoda Servicepartner und wenn ja, was mache ich, falls ich diese einmal verlieren sollte?

Ja, Sie erhalten nach Durchführung der technischen Maßnahme eine Bestätigung durch den Škoda Servicepartner. Sollten Sie diese verlieren oder nicht erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihren Škoda Servicepartner.

15. Ich bin Halter eines betroffenen Fahrzeugs und wohnhaft in einem Land, in dem die zuständigen Behörden keine gesetzliche Rückrufaktion angeordnet haben. Ich habe mich entschlossen, kein Technik-Update in Anspruch zu nehmen. Darf ich dennoch mit meinem Fahrzeug vorübergehend in Länder einreisen, in denen das Technik-Update Gegenstand eines gesetzlich vorgeschriebenen Rückrufes ist (z.B. nach Deutschland)?

Als Kunde entscheiden Sie unabhängig, wann Sie ein Technik-Update an einem betroffenen Fahrzeug implementieren lassen. Wir weisen aber darauf hin, dass die Behörden der Länder, in denen ein Technik-Update für Kunden gesetzlich vorgeschrieben ist, ggf. Sanktionen verhängen können, sollte das Technik-Update nicht innerhalb eines gewissen zeitlichen Rahmens durchgeführt werden. Wir nehmen dennoch an, dass ein temporärer Aufenthalt mit Ihrem Fahrzeug (etwa für Urlaubs- oder Durchreisen) in Ländern mit gesetzlich verordnetem Rückruf problemlos ist.

16. Aus welchen Gründen benötigt mein Fahrzeug ein Technik-Update?

In Fahrzeugen mit betroffenen Motoren ist im Motorregler eine Softwarefunktion verbaut, die automatisch eine Testsituation, etwa bei einem Emissionstest, erkennen kann. Der Motorregler wechselt, abhängig von der Erkennung der Leistungskurve bei einem Test, zwischen zwei Modi: Der erste Modus ist auf ein optimales NOx-Level für Testsituationen optimiert. Der zweite Modus ist für optimale Feinstaub-Emissionswerte bei öffentlichem Verkehr ausgelegt.

17. Ich bin Halter eines betroffenen Fahrzeugs in einem der 28 EU-Staaten und habe mich entschlossen, nicht an einem Softwareupdateverfahren teilzunehmen. Was passiert, wenn ich langfristig mit meinem Fahrzeug in einem Land wohnhaft sein möchte, in dem ein solches Update rechtlich verbindlich ist?

Sie werden Ihr Fahrzeug in dem entsprechendem Drittstaat zulassen müssen. Für gewöhnlich informieren Sie die zuständigen Behörden daraufhin, dass Sie das entsprechende Update innerhalb einer begrenzten zeitlichen Frist nachrüsten lassen müssen. Kontaktieren Sie dafür gerne den nächsten Škoda-Partner in Ihrer neuen Heimat für weitere Informationen.