Gesetzliche Regelungen
Gesetzliche Regelungen für Winterreifen in Deutschland
In Deutschland besteht Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen mit einer Mindestprofiltiefe von 1,6 mm und einer eindringlichen Empfehlung von mindestens 4 mm für Winterreifen. Diese Pflicht gilt auch innerstädtisch.
Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist ein grober Hinweis, der rechtlich jedoch keine Relevanz hat. Die situative Winterreifenpflicht gilt (nur) dann als erfüllt, wenn auf allen vier Rädern Winterreifen montiert sind.
Wer mit ungeeigneten Reifen fährt, muss in Deutschland mit Bußgeldern und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wer ohne zugelassene Winter- oder Ganzjahresreifen fährt, riskiert eine Geldstrafe von 60 € und einen Punkt in Flensburg.
Steht ein Unfall im Zusammenhang mit der fehlenden Winterbereifung, erhöht sich die Strafe auf 120 €. Fehlende Winterreifen können den Schutz der Kasko- und Haftpflichtversicherung reduzieren oder erlöschen lassen.
Gesetzliche Regelungen
Gesetzliche Regelungen für Winterreifen in Reiseländern
Je nach Reiseland unterscheiden sich die Vorschriften für die Bereifung. Im Ausland sind die Strafen teils deutlich höher als in Deutschland und auch hier kann im Schadensfall der Schutz der Kasko- und Haftpflichtversicherung reduziert werden oder erlöschen.
Ein Überblick über einige der wichtigsten Reiseländer:
• Österreich: Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Bedingungen. Mindestens 4 mm Profiltiefe für Winterreifen erforderlich.
• Schweiz: Keine gesetzliche Winterreifenpflicht, aber bei Unfällen mit ungeeigneter Bereifung drohen Strafen.
• Frankreich: In bestimmten Gebirgsregionen gibt es eine saisonale Winterreifenpflicht von November bis März.
• Italien: In bestimmten Regionen (z. B. Südtirol) Winterreifenpflicht vom 15. November bis 15. April.
• Tschechien: Vom 1. November bis zum 31. März gilt die allgemeine Winterreifenpflicht. Fällt das Thermometer unter vier Grad Celsius oder bedecken Schnee, Schneematsch oder Eis die Fahrbahn, sind rundum Winterreifen vorgeschrieben.
Gesetzliche Regelungen
Wie erkennt man zulässige Winterreifen?
Das M+S-Symbol erfüllt nicht mehr die Anforderungen bei Winterreifenpflicht in Deutschland. Erlaubt sind nur noch Reifen mit dem Alpine-/Schneeflocken-Symbol.
Die Regelung gilt auch für Ganzjahresreifen.
Ältere Winter- oder Ganzjahresreifen, die mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind, dürfen seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr genutzt werden.